CME-Punkte beantragen: So erkennt die Ärztekammer Ihren Kongress als Fortbildung an

Vier Wochen vor Beginn muss der Antrag bei der Ärztekammer liegen. So steht es in § 8 der (Muster-)Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) von 2024. Das klingt nach viel Luft. Mit dem Antrag verlangt die Kammer aber das endgültige Programm, die Interessenkonflikte aller Mitwirkenden und bei gesponserten Kongressen die Gesamtkosten, die Honorare und die Höhe des Sponsorings. Diese Unterlagen entstehen nicht in vier Wochen. Vier Wochen sind die Frist, nicht der Plan.

CME steht für Continuing Medical Education, also ärztliche Fortbildung. In Deutschland vergeben die Landesärztekammern die Punkte, nicht die Fachgesellschaft und nicht der Veranstalter. Für das Fortbildungszertifikat brauchen Ärztinnen und Ärzte 250 Punkte in fünf Jahren. Vertragsärzte und Fachärzte im Krankenhaus müssen ihre Fortbildung zusätzlich nach dem Sozialgesetzbuch nachweisen (BÄK, Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung, 2025). Fehlen die Punkte, fehlt vielen Mitgliedern ein wichtiger Grund für die Anmeldung.

Ob ein Kongress Punkte bekommt, entscheidet sich deshalb Monate vor dem Antrag. Es geht um den Zeitplan des Programms und um den Finanzplan der ganzen Veranstaltung, Industrie eingeschlossen. Verantworten muss beides Ihre wissenschaftliche Leitung, eine Ärztin oder ein Arzt, die für Programm und Referierende geradesteht. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie Sie beide Stellen rechtzeitig kammerfest machen. Grundlage sind die Texte der Bundesärztekammer und einzelner Kammern. Verbindlich ist die Fortbildungsordnung Ihrer Kammer, und dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Wer die Punkte vergibt und welche Regeln gelten

Bevor Sie Punkte planen, klären Sie, wessen Regeln gelten. Die Bundesärztekammer beschließt nur ein Muster. Der 128. Deutsche Ärztetag hat die neue (Muster-)Fortbildungsordnung (MFBO) am 9. Mai 2024 verabschiedet, rechtsverbindlich wird sie aber erst durch die Satzung der jeweiligen Landesärztekammer. Die Ärztekammer Nordrhein etwa hat ihre neue Fortbildungsordnung am 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Andere Kammern folgen dem Muster mit eigenen Fassungen und eigenen Gebühren.

Zuständig ist bei Präsenzveranstaltungen die Kammer, in deren Bezirk der Präsenzteil stattfindet. Bei reinen Onlineformaten zählt der Sitz des Anbieters (§ 9 der Musterordnung). Ein Kongress in Leipzig geht also an die Sächsische Landesärztekammer, auch wenn Ihre Fachgesellschaft in Berlin sitzt. Für Teilnehmende aus anderen Bundesländern ist das kein Nachteil, denn die Kammern rechnen Fortbildungen an, die eine andere Ärztekammer anerkannt hat (§ 11).

Die Fortbildungsordnung spricht übrigens nicht vom Veranstalter, sondern vom Anbieter, der die Verantwortung trägt, meist Ihre Fachgesellschaft. Eine Kongressagentur (PCO, Professional Congress Organizer) darf die Durchführung übernehmen, die Gesamtverantwortung bleibt aber beim Anbieter (BÄK, Empfehlungen 2025). Die Agentur kann den Antrag vorbereiten, stellen muss ihn der Anbieter. Verantwortlich bleiben Sie.

Welche Kategorie Ihr Programm erreicht

Steht die Kammer fest, folgt die Frage, wie viel Ihr Programm in Punkten wert ist. Die Punkte hängen an der Kategorie, und die Kategorie hängt am Format. Für Kongresse und Tagungen sind vor allem vier der Kategorien aus § 10 der Musterordnung wichtig.

KategorieFormatPunkte laut (Muster-)Fortbildungsordnung 2024
AVortragsveranstaltung mit Diskussion1 Punkt je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle
BKongress im In- oder Ausland3 Punkte je halben Tag bei mindestens 4 Stunden Anwesenheit, 6 Punkte je Tag bei mindestens 8 Stunden
CKleingruppe mit höchstens 25 Personen, etwa Workshop oder praktische Übung1 Punkt je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt je Maßnahme bis 5 Einheiten (höchstens 2 pro Tag), 1 weiterer bei Lernerfolgskontrolle
FVortrag, Moderation oder wissenschaftliche Leitung1 Punkt je Beitrag, zusätzlich zu den Punkten für die eigene Teilnahme

Als Kongress gilt laut Bundesärztekammer eine Fortbildung mit mehreren parallelen Einzelveranstaltungen zu mehreren Themen und zahlreichen Teilnehmenden (Empfehlungen 2025). Kategorie B belohnt also Anwesenheit über den Tag, nicht einzelne Vorträge. Sechs Punkte gibt es nur, wenn ein Kongresstag acht Stunden Fortbildung tatsächlich hergibt. Ein Programm, das um zehn beginnt und um halb fünf endet, schafft das nicht.

Wie schnell eine Kategorie kippt, zeigt ein Workshop. Sie planen einen Ultraschallkurs mit 25 Plätzen, und die Warteliste wächst. Jemand schlägt vor, fünf Stühle dazuzustellen. Mit 30 Personen ist der Kurs keine Kleingruppe der Kategorie C mehr, und mit ihr fallen die Zusatzpunkte weg. Setzen Sie die Platzgrenze deshalb in der Anmeldung, nicht am Saaleingang.

Nicht jede Programmzeile zählt. Gremienarbeit und Inhalte ohne erkennbaren Bezug zur Patientenversorgung, etwa reine Finanzoptimierung, sind nach § 10 Absatz 2 nicht anerkennungsfähig. Eine Vorstandssitzung oder Mitgliederversammlung am Kongressnachmittag dürfte deshalb keine Punkte bringen, und die Stunde fehlt im Zeitplan der Kategorie B. Rechnen Sie solche Blöcke heraus, bevor Sie Punkte ankündigen.

Was in den Antrag gehört

Die Kategorie ist die Überschrift des Antrags. Den Inhalt prüft die Kammer an Unterlagen, die Ihre wissenschaftliche Leitung verantwortet. Nach § 5 und § 6 der Musterordnung sind das vor allem diese Punkte:

  • Wissenschaftliche Leitung: Eine Ärztin oder ein Arzt mit fachlicher und didaktischer Qualifikation gestaltet das Programm und wählt Mitwirkende aus, die keinen Bindungen unterliegen, welche eine objektive Darstellung verhindern.
  • Ausgewogener Inhalt: Das Programm berücksichtigt Studienergebnisse, unabhängige Nutzenbewertungen und Leitlinien. Ein wissenschaftlich unbegründeter Fokus auf ein Präparat oder Produkt ist ausgeschlossen.
  • Interessenkonflikte: Anbieter, Leitung und alle Mitwirkenden legen sie gegenüber der Kammer offen und den Teilnehmenden vor Beginn, etwa auf der ersten Folie oder im Programm (BÄK, Hinweise zur MFBO, 2025).
  • Endgültiges Programm: Auf Verlangen der Kammer kommen Verträge mit Mitwirkenden und die Unterlagen für Teilnehmende dazu.
  • Finanzplan bei Sponsoring: Art, Umfang und Zweck des Sponsorings, Gesamtkosten, Honorare und die kalkulierte Teilnehmerzahl.

Die Erklärungen zu Interessenkonflikten kommen von Dutzenden Referierenden, deshalb fragen Sie sie am besten schon mit der Einreichung ab. Wie ein Programmkomitee Befangenheit und Erklärungen vor dem Call regelt, beschreiben wir im Leitfaden zum Programmkomitee für Kongresse.

Auch Ihre Ankündigung muss mehr enthalten als Titel und Ort. Die Bundesärztekammer empfiehlt, Teilnehmende rechtzeitig über anerkennende Kammer, Punktzahl, Kategorie, Interessenkonflikte, Sponsoring und Teilnahmegebühren zu informieren (Empfehlungen 2025). Einige dieser Angaben stehen erst mit dem Bescheid fest. Planen Sie den Druck des Programmhefts deshalb nach dem Bescheid.

Ein Kongress mit Fortbildungspunkten, rückwärts geplant

  1. 6 Monate
    Leitung und Kategorien festlegen Wissenschaftliche Leitung bestellen, jedes Format einer Kategorie zuordnen und Platzgrenzen für Kleingruppen setzen.
  2. Mit dem Call
    Interessenkonflikte abfragen Die Erklärungen aller Referierenden mit der Einreichung einholen, nicht erst mit der Zusage.
  3. 3 Monate
    Finanzplan schließen Sponsoringverträge, Honorare, Gesamtkosten und kalkulierte Teilnehmerzahl für die ganze Veranstaltung zusammenstellen.
  4. 6 Wochen
    Antrag einreichen Vollständige Unterlagen an die Kammer schicken, mit Puffer vor der Mindestfrist von vier Wochen (bei EACCME spätestens sechs, empfohlen acht Wochen).
  5. Kongress
    Anwesenheit erfassen Einheitliche Fortbildungsnummer per Barcode erfassen, Anwesenheit dokumentieren und die Evaluation einsammeln.
  6. 14 Tage
    Punkte melden Teilnahmen elektronisch an die Kammer melden und Teilnahmebescheinigungen ausstellen.
Fristen: Bundesärztekammer, (Muster-)Fortbildungsordnung 2024, §§ 7 und 8; übrige Zeitpunkte als Planungsbeispiel

Fristen und Gebühren

Die vier Wochen aus § 8 gelten für vollständige Unterlagen. Fehlt der Finanzplan oder eine Erklärung, beginnt die Frist praktisch erst mit der Nachreichung. Viele internationale Fachkongresse bieten zusätzlich europäische CME-Punkte an. Die EACCME (European Accreditation Council for Continuing Medical Education) empfiehlt dafür mindestens acht Wochen Vorlauf. Der vollständige Antrag muss spätestens sechs Wochen vorher vorliegen, bis fünf Wochen vorher geht es nur noch gegen Verspätungsgebühr (EACCME, Stand November 2026). Wer beides anbietet, richtet den Zeitplan nach der früheren Frist.

Die Anerkennung kostet Gebühren, und jede Kammer rechnet nach eigener Gebührenordnung. Die Ärztekammer Hamburg staffelt nach Zahl der beantragten Fortbildungseinheiten und verlangt für gesponserte Veranstaltungen in der Regel den doppelten Satz, höchstens 1.300 Euro.

Was die Anerkennung in Hamburg kostet

50 €
für die kleinste Stufe mit 1 bis 4 Einheiten ohne Sponsoring die Gebühr steigt mit der Zahl der Einheiten
2x
Gebühr, sobald die Veranstaltung gesponsert wird 100 statt 50 Euro in der kleinsten Stufe
1.300 €
höchste Gebühr, mit Sponsoring ab 101 Einheiten erreicht ohne Sponsoring erst ab 401 Einheiten
0 €
für Berufsverbände und gemeinnützige Vereine ohne Teilnahmegebühren und ohne Sponsoring auch Krankenhäuser und Stiftungen
Ärztekammer Hamburg, Kosten des Antragsverfahrens, Stand August 2025

Sponsoring macht die Anerkennung also teurer, darf diese Kosten aber auch tragen, denn die Bundesärztekammer zählt Zertifizierungskosten zum wissenschaftlichen Programm (Hinweise zur MFBO, 2025). Nehmen Sie die Gebühr als eigene Zeile in den Finanzplan auf.

Sponsoring und Industrie: was die Kammer prüft

Am Finanzplan hängt die zweite Hälfte der Entscheidung. Sponsoring ist bei anerkannten Fortbildungen erlaubt, aber nur unter den Bedingungen aus § 6 der Musterordnung:

  • Der Sponsor gibt Thema, Gestaltung und Inhalt weder vor noch beeinflusst er sie, auch nicht die Ankündigung.
  • Art, Umfang und Zweck des Sponsorings, Gesamtkosten und Honorare liegen der Kammer offen, Verträge auf Verlangen.
  • Die Höhe des Sponsorings erfahren auch die Teilnehmenden, leicht zugänglich und rechtzeitig.
  • Das Geld fließt nur in das wissenschaftliche Programm, in angemessenem Umfang und nicht über die notwendigen Kosten hinaus.
  • Als Gegenleistung gibt es nur Nennung, Informationsstand und Material, jeweils getrennt von der Fortbildung, auch online.

Die Kammer prüft die ganze Veranstaltung. Nach den Hinweisen der Bundesärztekammer gehören Industriesymposien und Industrieausstellung dazu, wenn sie räumlich und zeitlich zusammenhängen und dieselbe Zielgruppe ansprechen (Hinweise zur MFBO, 2025). Ein Firmensymposium am Vorabend mit eigener Einladung ändert daran nichts, wenn Ihre Mitglieder einen Zusammenhang sehen. Kosten und Finanzierung dieser Industrieteile gehören deshalb in den Antrag. Firmensymposien selbst bekommen keine Punkte.

Ein zweiter Fallstrick steckt im Programmheft. Auf der letzten Seite steht eine Reihe Logos unter der Überschrift „Platin-Partner”, daneben Gold und Silber. Für die Kammer reicht das nicht. Die Offenlegung von Art und Höhe darf nicht durch Paketnamen ersetzt werden und gehört bei Präsenzfortbildungen ans Ende des Programms (Hinweise zur MFBO, 2025). Eine Logoleiste ist keine Offenlegung. Staffeln Sie Pakete im Prospekt, dann beziffern Sie jedes zusätzlich in Euro. Wie Sie Pakete und Preise aufbauen, zeigen wir im Leitfaden zum Sponsoring-Prospekt.

Auch die Rechnung hat Grenzen. Aus Sponsoringgeld darf kein Überschuss entstehen, Teilnahmegebühren zählen dagegen nicht als Sponsoring (Hinweise zur MFBO, 2025). Die Industrieausstellung ist eine Gegenleistung, deren Kosten der Sponsor trägt. Zahlt er mehr als die tatsächlichen Kosten, wird der Rest zum verdeckten Sponsoring. Was das für Standpreise, die Kodizes der Pharma- und Medizintechnikunternehmen und vereinbarte Gespräche mit Mitgliedern bedeutet, beschreiben wir im Beitrag zur Industrieausstellung auf Fachkongressen.

Anwesenheit nachweisen und Punkte melden

Ist der Antrag bewilligt, erhalten Sie eine Veranstaltungsnummer (VNR) und ein Passwort für den Elektronischen Informationsverteiler (EIV). Teilnehmende weisen sich mit ihrer 15-stelligen Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) aus, meist als Barcode auf Fortbildungsausweis oder Etikett. Die Teilnahmen melden Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Kongress (Ärztekammer Nordrhein, Stand Januar 2026; § 7 der Musterordnung). Eine verpasste Frist lässt Mitglieder auf Punkte warten.

Die Teilnahmebescheinigung braucht mehr Daten, als viele Anmeldeformulare abfragen. Laut § 7 gehören unter anderem Name, Geburtsdatum, VNR, Ort, wissenschaftliche Leitung, anerkennende Kammer, Punktzahl und Kategorie hinein. Fragen Sie das Geburtsdatum deshalb schon bei der Anmeldung ab, mit klarem Zweck. Die Ärztekammer Nordrhein verlangt außerdem, Teilnehmerlisten mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Schwieriger ist die Anwesenheit selbst. Eine Oberärztin checkt um halb neun ein, hält um elf ihren Vortrag und fährt um zwei zurück in die Klinik. Für einen halben Kongresstag reicht das, für einen ganzen nicht, und für den Vortrag bekommt sie einen Punkt nach Kategorie F. Ein einziger Scan am Morgen kann das nicht unterscheiden. Der Einlass zählt Köpfe, nicht Stunden.

Online zählt nur virtuelle Präsenz, bei der alle zeitgleich im Raum sind und live sprechen können, und der Anbieter kontrolliert die Anwesenheit, wenn nötig mehrfach (§ 10 Absatz 3). Welche Funktionen eine Kongresssoftware dafür braucht, von der EFN am Einlass bis zur getrennten Meldung von Teilnahme und Vortrag, vergleichen wir im Leitfaden Kongresssoftware 2026.

Lösung: Im Programmmodul von Converve melden sich Teilnehmende für Sitzungen mit Platzgrenzen an, und der Check-in an der Sitzung hält fest, wer in welchem Raum war. Eigene Registrierungsfelder nehmen Angaben wie die EFN auf. So liegen nach dem Kongress Anwesenheitsdaten je Sitzung vor, mit denen Sie die Meldung an die Kammer vorbereiten.

Österreich und Schweiz: eigene Wege

Kommt ein Teil Ihres Publikums aus Österreich oder der Schweiz, gelten dort eigene Systeme.

In Österreich reichen Fortbildungsanbieter ihre Veranstaltung über die webbasierte DFP-Datenbank zur Approbation im Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) ein. Ärztinnen und Ärzte brauchen 250 DFP-Punkte in fünf Jahren, davon mindestens 85 aus Veranstaltungsbesuchen. Sponsoren sind im Antrag offenzulegen, und das veröffentlichte Programm braucht detaillierte Zeitangaben einschließlich Pausen. Produktschulungen, Vorträge von Sponsoren sowie bestimmte Firmen- und Satellitensymposien sind von der Approbation ausgeschlossen (Österreichische Ärztekammer, 4. Novelle der Fortbildungsverordnung, Kundmachung vom 16. Dezember 2024). Ob Punkte aus Deutschland für Ihre österreichischen Teilnehmenden zählen, klären Sie am besten früh mit der Österreichischen Akademie der Ärzte.

In der Schweiz vergeben die Fachgesellschaften die Credits nach ihrem jeweiligen Fortbildungsprogramm. Bei der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) zählt eine Stunde als ein Credit, ab mindestens 45 Minuten. Gefordert sind 50 strukturierte Credits pro Jahr. Anerkannt werden nur Veranstaltungen, die die Richtlinie der Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zur Zusammenarbeit mit der Industrie einhalten (Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF, Fortbildungsprogramm Allgemeine Innere Medizin, Version 1. Januar 2024). Fragen Sie dort also die Fachgesellschaft Ihres Publikums, nicht eine Kammer.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele CME-Punkte bekommt ein Kongress?

Ein Kongress der Kategorie B erhält 3 Punkte je halben Tag bei mindestens 4 Stunden Anwesenheit und 6 Punkte je Tag bei mindestens 8 Stunden ((Muster-)Fortbildungsordnung 2024, § 10). Einzelne Vorträge (Kategorie A) und Workshops bis 25 Personen (Kategorie C) bringen 1 Punkt je 45 Minuten, dazu Zusatzpunkte, etwa für eine Lernerfolgskontrolle.

Wie lange vorher muss man Fortbildungspunkte beantragen?

Nach § 8 der (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 muss der Antrag mit vollständigen Unterlagen mindestens vier Wochen vor Beginn bei der zuständigen Kammer liegen. Maßgeblich ist die Fortbildungsordnung Ihrer Kammer. Für europäische CME-Punkte verlangt die EACCME den vollständigen Antrag spätestens sechs Wochen vorher (Stand November 2026).

Was kostet die Anerkennung einer Fortbildung bei der Ärztekammer?

Jede Kammer hat eine eigene Gebührenordnung. In Hamburg reicht die Spanne von 50 Euro für die kleinste Stufe bis 1.300 Euro, gesponserte Veranstaltungen zahlen den doppelten Satz. Gemeinnützige Anbieter ohne Teilnahmegebühren und ohne Sponsoring zahlen nichts (Ärztekammer Hamburg, Stand August 2025).

Darf ein zertifizierter Kongress gesponsert werden?

Ja, unter Bedingungen. Der Sponsor darf Thema und Inhalt nicht beeinflussen, das Geld finanziert nur das wissenschaftliche Programm, und die Höhe wird gegenüber Kammer und Teilnehmenden offengelegt ((Muster-)Fortbildungsordnung 2024, § 6). Als Gegenleistung sind Nennung, Informationsstand und Material erlaubt, getrennt von der Fortbildung.

Bekommen Satellitensymposien der Industrie Fortbildungspunkte?

Nein. Produktbezogene Firmensymposien können nach den Hinweisen der Bundesärztekammer nicht als Fortbildung anerkannt werden (Hinweise zur MFBO, Stand November 2025). Ihre Kosten und Finanzierung gehören trotzdem in den Antrag.

Wie meldet der Veranstalter die Punkte an die Ärztekammer?

Mit der Anerkennung erhalten Sie eine Veranstaltungsnummer und ein Passwort für den Elektronischen Informationsverteiler. Dort melden Sie die Einheitlichen Fortbildungsnummern der Teilnehmenden innerhalb von 14 Tagen nach dem Kongress (Ärztekammer Nordrhein, Stand Januar 2026).

Fazit: Punkte entstehen im Zeitplan und im Finanzplan

Der Antrag vier Wochen vorher ist nur der sichtbare Schritt. Ob Ihr Kongress Punkte bekommt, entscheiden ein Programm, das die Kategorie wirklich trägt, und ein Finanzplan, der die ganze Veranstaltung offenlegt, Industrieausstellung und Symposien eingeschlossen. Ihre wissenschaftliche Leitung unterschreibt beides. Geben Sie ihr deshalb früh die Unterlagen, die sie dafür braucht. Dann ist der Antrag Formsache, und am Kongresstag müssen Sie nur noch erfassen, was der Plan vorsieht.

Wenn Sie sehen möchten, wie Sitzungsanmeldung, Check-in und Mitgliederdaten bei Kongressen zusammenspielen, finden Sie einen Überblick auf unserer Seite für Verbände und Fachgesellschaften. Sie planen einen Kongress mit Fortbildungspunkten und möchten den Ablauf besprechen? Sprechen Sie mit Converve.

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