Der Chat-Assistent auf Ihrer Messe-Website beantwortet seit Monaten Anreisefragen, Programmdetails, Badge-Abholung. Seit dem 2. August 2026 muss er dabei zu erkennen geben, dass er eine KI ist. Das ist keine Höflichkeitsregel, sondern Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung, und die Bundesnetzagentur darf Verstöße seit zwei Wochen verfolgen.
Die beruhigende Nachricht liegt eine Ebene tiefer. Nicht jedes KI-Werkzeug in Ihrer Software-Landschaft löst eine Pflicht aus, und mehrere der Pflichten, die es gibt, liegen beim Anbieter Ihrer Software statt bei Ihnen. Wer seine Systeme einmal Szenario für Szenario durchgeht, ist in einer halben Stunde handlungsfähig. Genau diese halbe Stunde strukturiert dieser Leitfaden.
Die Kurzfassung: Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), dass Menschen erfahren, wenn sie mit KI-Systemen wie Chatbots interagieren, und dass KI-generierte Bilder, Audio, Video und bestimmte Texte als künstlich offengelegt werden. Die Pflichten treffen Anbieter und berufliche Betreiber, also auch Veranstalter. Bußgelder reichen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Was hat sich am 2. August 2026 geändert?
In Kraft getreten ist die KI-Verordnung schon 2024, aber ihr Transparenzkapitel ist erst seit dem 2. August 2026 anwendbar und durchsetzbar. Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2026 praktische Leitlinien dazu verabschiedet, und die nationale Marktüberwachung arbeitet: In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig, die dafür ein eigenes Koordinierungszentrum und einen Service-Desk für Unternehmen aufgebaut hat. Die Schonfrist ist damit vorbei, und zwar auch für Systeme, die längst im Einsatz sind.
Artikel 50 in Zahlen
Was seit dem 2. August 2026 auf dem Spiel steht
Ein verbreitetes Missverständnis gehört an den Anfang. Im Mai 2026 hat sich die EU vorläufig darauf geeinigt, die Hochrisiko-Pflichten der Verordnung auf Dezember 2027 zu verschieben. Mehrere Kommentatoren mussten daraufhin öffentlich eigene Artikel korrigieren, weil sie das ganze Paket für verschoben hielten. Die Transparenzpflichten kamen pünktlich. Wenn Ihre Geschäftsführung das Thema mit dem Satz abtut, das KI-Gesetz sei doch verschoben worden, lautet die Antwort: Der Teil, der Ihren Chatbot und Ihre KI-Visuals betrifft, nicht.
Zwei Rollen entscheiden darüber, wer was schuldet. Der Anbieter entwickelt ein KI-System und bringt es auf den Markt. Der Betreiber nutzt ein KI-System beruflich unter eigener Verantwortung. Ein Veranstalter, der eine Event-App mit KI-Assistent einsetzt, ist Betreiber. Diese Unterscheidung zieht sich durch alles Weitere.
Die vier Szenarien, die Pflichten auslösen
Artikel 50 regelt nicht “KI im Allgemeinen”, sondern vier konkrete Situationen. Wer seine Systeme dagegen abgleicht, sieht schnell klar.
| Szenario | Typisches Beispiel im Eventkontext | Wer verantwortlich ist |
|---|---|---|
| KI interagiert direkt mit Menschen | Chatbot oder KI-Assistent in Event-App oder auf der Website | Anbieter muss das System so gestalten, dass Menschen die KI erkennen |
| KI-generierte Bilder, Audio, Video, Text | Keyvisuals, Promo-Clips, KI-Stimmen, automatische Session-Zusammenfassungen | Anbieter muss maschinenlesbare Markierung einbauen |
| Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung | Kamera-Analyse der Stimmung im Saal, Badge-Kameras zur Besucher-Einordnung | Betreiber muss die betroffenen Personen informieren |
| Deepfakes und KI-Texte von öffentlichem Interesse | Realistisch wirkender KI-Clip Ihrer Venue oder eines echten Speakers | Betreiber muss sichtbar offenlegen, spätestens beim ersten Kontakt |
Drei Feinheiten aus den Leitlinien der Kommission entlasten den Alltag. Erstens: Rein unterstützende KI-Nutzung wie Standard-Bildbearbeitung oder Grammatikkorrektur löst keine Kennzeichnungspflicht aus. Zweitens: KI-Texte, die ein Mensch redaktionell prüft und verantwortet, fallen aus der Textpflicht heraus. Drittens: Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt und veröffentlicht wurden, brauchen kein nachträgliches Label, aber wer ältere KI-Visuals jetzt erst veröffentlicht, ist in der Pflicht. Der Ordner mit KI-Motiven vom Frühjahr ist also nicht automatisch aus dem Schneider.
Die Tabelle zeigt zugleich, wo Ihr eigentliches Risiko liegt. Chatbot-Kennzeichnung und maschinenlesbare Markierung sind rechtlich Sache des Anbieters. Ihre Aufgabe ist, bei Anbietern zu kaufen, die das eingebaut haben. Sichtbare Offenlegung von Deepfake-artigen Inhalten und die Information über Emotionserkennung sind dagegen Ihre Betreiberpflichten, und die Kommission stellt klar: Ein unsichtbares Wasserzeichen des Anbieters genügt dafür nicht, die Kennzeichnung muss beim ersten Kontakt wahrnehmbar sein und darf nicht im Impressum oder Kleingedruckten versteckt werden.
Welche Pflichten liegen bei Ihnen, welche beim Anbieter?
Die Unterscheidung zwischen Anbieter und Betreiber klingt akademisch, bis die nächste Software-Entscheidung ansteht. Dann wird sie zur schärfsten Frage im Auswahlprozess.
Veröffentlichen Sie einen KI-generierten Rundflug über Ihr Messegelände, der echt wirkt, schulden Sie die sichtbare Offenlegung, nicht das KI-Werkzeug Ihrer Agentur. Eine Bildunterschrift wie “KI-generierte Visualisierung” beim ersten Kontakt erfüllt den Zweck. Als Orientierung hat die Kommission im Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex samt EU-Icons zur Kennzeichnung veröffentlicht, derzeit das Nächste zu einer Vorlage, und die Bundesnetzagentur listet die wichtigsten Pflichten auf ihrer Website auf. Dass gerade jede Branche ihre eigene Übersetzung bekommt, zeigen die Merkblätter der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern vom August. Für Veranstalter fehlte diese Übersetzung bisher.
Liefert Ihre Event-App einen KI-Assistenten mit, liegt die Gestaltungspflicht beim App-Anbieter. Ihr Risiko besteht darin, einen Anbieter zu wählen, der sie nicht umgesetzt hat. Stellen Sie deshalb drei Fragen in jeder Software-Evaluation: Wie gibt sich Ihr Chatbot als KI zu erkennen? Wie werden generative Ausgaben maschinenlesbar markiert? Können Sie beides schriftlich dokumentieren? Ein Anbieter, der schriftlich antwortet, räumt Ihr größtes Artikel-50-Risiko mit einer einzigen E-Mail ab. Dieselbe Logik der prüfbaren Anbieterfragen nutzen wir in der Checkliste für DSGVO-konforme Event-Software, beide Prüfungen lassen sich in einem Beschaffungstermin erledigen.
Solution: Converve steht auf der transparenten Seite des Spektrums. Das Matchmaking basiert auf einer regelbasierten Meeting-Matrix, die Veranstalter selbst konfigurieren und erklären können, mit Audit-Trail statt Black Box, und die B2B-Matchmaking-Plattform dokumentiert, wie Vorschläge zustande kommen. Transparenzpflichten erfüllt am leichtesten, wer nichts zu verbergen hat.
Und was ist mit Matchmaking-Vorschlägen?
Die Frage, die die Branche tatsächlich diskutiert: Wenn ein Algorithmus vorschlägt, wen ein Teilnehmer treffen sollte, ist das ein Fall für Artikel 50? Das Events Boardroom, eine der wenigen Branchenstimmen zu den neuen Regeln, ordnet KI-generierte Match-Vorschläge als offenlegungspflichtig ein und bezweifelt zugleich, dass viele Veranstalter überhaupt registriert haben, dass die Regeln sie betreffen.
Die genaue Antwort hängt an der Mechanik. Eine regelbasierte Meeting-Matrix, die vom Veranstalter definierte Kriterien anwendet, ist kein KI-System, das mit Teilnehmern spricht; die Kennzeichnungslogik greift nicht. Ein lernendes System, das mit Teilnehmern über passende Gesprächspartner chattet, ist eindeutig das Chatbot-Szenario. Dazwischen gilt: Offenlegung ist eine billige Versicherung. Ein Hinweis in der App, “Vorschläge mit KI-Unterstützung erstellt”, kostet nichts, schafft Vertrauen und beantwortet die Frage, bevor eine Behörde oder ein Aussteller sie stellt. Wie sich regelbasierte und lernende Verfahren technisch unterscheiden, zeigt unser Beitrag zur Treffsicherheit von KI-Matchmaking.
Vertrauen ist die unterschätzte Hälfte des Themas. Teilnehmer, die nach dem Event erfahren, dass der freundliche Concierge ein Bot war, fühlen sich getäuscht. Dieselbe Offenlegung, die Brüssel zufriedenstellt, schützt Ihre Weiterempfehlungsquote.
Ihre Systeme in 30 Minuten geprüft
Die Prüfung ist ein Rundgang, kein Projekt. Gehen Sie die fünf Schritte der Reihe nach durch.
Der 30-Minuten-Check
Fünf Schritte durch Ihre Event-Software
- 1 Inventur Listen Sie jeden KI-Kontaktpunkt auf: App-Chatbot, KI-Visuals, Promo-Clips, automatische Zusammenfassungen, Kamera-Analysen, Matchmaking, KI-Stimmen.
- 2 Szenarien zuordnen Ordnen Sie jeden Punkt einem der vier Artikel-50-Szenarien zu oder keinem. Unterstützende Bearbeitung und redaktionell geprüfte Texte fallen hier heraus.
- 3 Pflichten trennen Markieren Sie jeden verbleibenden Punkt als Anbieterpflicht oder Betreiberpflicht. Ihre eigene Liste ist meist kürzer als befürchtet.
- 4 Anbieter fragen Senden Sie die drei Fragen zu Chatbot-Kennzeichnung, maschinenlesbarer Markierung und Dokumentation an jeden relevanten Anbieter. Heben Sie die schriftlichen Antworten auf.
- 5 Hausstandard festlegen Definieren Sie eine einheitliche Kennzeichnungsformulierung, briefen Sie Marketing und Agenturen und dokumentieren Sie die Entscheidung mit Datum.
Schritt fünf macht aus der einmaligen Prüfung eine belastbare Position. Wenn die Geschäftsführung im November fragt, ob der Winterkongress sauber ist, ist die Antwort ein einseitiges Dokument mit Inventurdatum, kein Achselzucken. Einmal dokumentieren, bei jedem Event wiederverwenden.
Die Fristen gehören in dasselbe Dokument. Seit dem 2. August 2026 gelten die Pflichten und sind durchsetzbar. Am 2. Dezember 2026 endet die Übergangsfrist für generative Systeme, die vorher schon auf dem Markt waren, ältere Werkzeuge verlieren also ihre Schonfrist bei der maschinenlesbaren Markierung. Am 2. Dezember 2027 folgen die verschobenen Hochrisiko-Pflichten, für Veranstalter vor allem relevant, wenn KI Bewerbungen vorsortiert, auch bei Messepersonal auf Zeit. Dass EU-Pflichten für Veranstalter in Stufen kommen, kennen Sie bereits von den Umweltaussagen: Die Parallelspur behandelt unser Beitrag zu den Green-Claims-Regeln für Veranstalter.
Eine Reichweiten-Notiz überrascht viele Teams: Wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgt die KI-Verordnung dem Markt, nicht dem Firmensitz. Auch ein Schweizer oder britischer Veranstalter, dessen Event-App Teilnehmer in der EU bedient, fällt in den Anwendungsbereich.
Häufige Fragen
Muss mein Event-Chatbot sagen, dass er eine KI ist?
Ja, außer es ist für einen durchschnittlich aufmerksamen Menschen ohnehin offensichtlich. Die Gestaltungspflicht liegt beim Anbieter des Chatbots. Prüfen Sie das vor dem Kauf, nicht nach dem Launch.
Muss ich jedes KI-generierte Eventbild kennzeichnen?
Nein. Die Pflicht betrifft Inhalte, die für echt gehalten werden können, vor allem realistische Darstellungen von Personen, Orten oder Ereignissen. Die maschinenlesbare Markierung ist Anbietersache, die sichtbare Kennzeichnung beim ersten Kontakt bei Deepfake-artigem Material Ihre. Abstrakte KI-Motive und unterstützende Bearbeitung sind außen vor.
Brauchen KI-geschriebene Einladungsmails ein Label?
In der Regel nein. Die Textpflicht betrifft veröffentlichte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, und sie entfällt bei redaktioneller Prüfung durch einen Menschen. Routinierte Eventkommunikation mit menschlicher Endkontrolle löst sie nicht aus.
Sind Matchmaking-Vorschläge offenlegungspflichtig?
Eine regelbasierte Meeting-Matrix fällt nicht unter das Chatbot-Szenario. KI-gestützte Vorschlagssysteme, die mit Teilnehmern interagieren, sollten sich zu erkennen geben, und die Branchendiskussion behandelt Offenlegung bereits als erwartbaren Standard. Ein Einzeiler in der App ist in jedem Fall eine günstige Versicherung.
Was gilt für Inhalte von vor dem 2. August 2026?
Wurden sie vorher erzeugt und veröffentlicht, ist keine nachträgliche Kennzeichnung nötig. Wer früher erzeugte Inhalte jetzt erst veröffentlicht, muss kennzeichnen.
Wer kontrolliert das, und was kann es kosten?
Die nationale Marktüberwachung, in Deutschland die Bundesnetzagentur. Bußgelder reichen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Fazit: Eine halbe Stunde jetzt schlägt die Hektik im Dezember
Artikel 50 belohnt genau die Veranstalter, die klare Abläufe mögen. Vier Szenarien, je eine Anbieter- oder Betreiberantwort, drei Fragen an jeden Anbieter, ein dokumentierter Hausstandard. Die Übergangsfrist zum 2. Dezember 2026 liefert das natürliche Zieldatum, bis zu dem der Rundgang erledigt sein sollte, und alles, was Sie jetzt dokumentieren, trägt jedes künftige Event mit.
Wenn Sie Event-Software suchen, bei der Transparenz der Ausgangspunkt ist statt einer Nachrüstung, mit erklärbarem Matchmaking und einer Dokumentation, die Ihre Rechtsabteilung gern liest, sprechen Sie mit Converve. Wir zeigen Ihnen gern, wie die Meeting-Matrix funktioniert, in klarer Sprache, von einem Menschen.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Einschätzungen Ihres konkreten Setups wenden Sie sich an qualifizierte Beratung.